Mehrwegpflicht

Mehrwegpflicht in der Gastronomie ist da. Erfahre hier mehr darüber.

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20.3.2023
Mehrwegpflicht

Mehrwegpflicht für die Gastronomie

Ab dem 1. Januar 2023 tritt eine neue Änderung des Verpackungsgesetzes in Kraft, die die Umweltbelastung durch Einwegverpackungen reduzieren soll. Diese sogenannte Mehrwegangebotspflicht besagt, dass jeder Gastronomiebetrieb wiederverwendbare Behälter für Speisen und Getränke anbieten muss. Das Ziel der Regierung ist es, die Umwelt durch die Verpflichtung zur Nutzung von Mehrwegverpackungen zu schonen, da Einwegverpackungen nicht nachhaltig sind. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Preise für Getränke und Speisen in Mehrweggefäßen für Kunden nicht höher sein dürfen als für Einwegverpackungen. Auf der anderen Seite dürfen keine Rabatte für Lebensmittel in Einwegverpackungen gewährt werden. Ein Pfand für Mehrwegbehälter ist jedoch erlaubt. Um Gastronomiebetrieben bei der Umsetzung der neuen Vorschriften zu helfen, haben wir in einem Leitfaden Informationen zur Mehrwegpflicht zusammengestellt.

Definition von Mehrweg

Eine Mehrwegverpackung ist eine Art von Verpackung, die mehrmals verwendet werden kann, indem sie nach Gebrauch gereinigt und erneut befüllt wird. Im Gegensatz dazu sind Einwegverpackungen für den einmaligen Gebrauch vorgesehen und werden nach Gebrauch entsorgt.

Bin ich davon betroffen?

Ab dem Jahr 2023 sind gastronomische Betriebe, die Essen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, verpflichtet, umweltfreundliche Mehrwegverpackungen zur Verfügung zu stellen. Diese Regelung betrifft alle Betriebe in der Gastronomiebranche mit einer Größe von mehr als 80 Quadratmetern und mehr als fünf Angestellten, einschließlich Restaurants, Bistros, Cafés, Bars, Fast-Food-Ketten und Lieferservices. Bei Ketten mit kleineren Verkaufsflächen müssen die Gesamtzahl der Mitarbeiter im Unternehmen berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass auch hier Mehrwegverpackungen angeboten werden.

Foto von Daniel Norris auf Unsplash
Wie wird die Verkaufsfläche definiert und wie werden die Mitarbeiter in Bezug aufdie Mehrwegangebotspflicht gezählt?

Auch die Außenbereiche und Sitzgelegenheiten zählen zur Verkaufsfläche. Wenn es um die Berechnung der Mitarbeitenden geht, werden 20-Stunden-Teilzeitkräfte mit 0,5 und Mitarbeitende mit einer 30-Stunden-Woche mit 0,75 berücksichtigt.

Für Betriebe mit einer Größe von weniger als 80m² und weniger als 5 Mitarbeitenden: Kleine Betriebe müssen auf Kundenwunsch hin die Möglichkeit bieten, Speisen und Getränke in mitgebrachten Behältnissen zu füllen. Dabei muss eine deutlich sichtbare Informationstafel im Lokal angebracht werden. Die Verantwortung für die Eignung des mitgebrachten Gefäßes für den Transport von Lebensmitteln liegt beim Kunden.

Für Betriebe mit einer Größe von über 80 Quadratmetern und einer Belegschaft von mehr als fünf Personen: Für größere Betriebe gibt es zwei Optionen, um die Mehrwegpflicht umzusetzen. Zum einen können sie eigene Mehrwegbehälter kaufen oder eine Kooperation mit einem Unternehmen eingehen, das sich auf Mehrwegsysteme spezialisiert hat, auch bekannt als Pool-Mehrwegsystem. Bei diesem System übernimmt der Betreiber die Produktion der Mehrwegbehälter und stellt sie den Betrieben zur Verfügung, um sie an ihre Kunden weiterzugeben. Die Kunden können die Behälter dann bei allen Partnern im Pool-Mehrwegsystemzurückgeben. Obwohl größere Betriebe auch dazu verpflichtet sind, mitgebrachte Behälter ihrer Kunden zu befüllen, ist dies nicht zwingend vorgeschrieben, wenn bereits eine andere Mehrwegalternative angeboten wird. Zudem müssen größere Betriebe eine gut sichtbare Informationstafel mit allen relevantenInformationen zu den Mehrwegverpackungen im Betrieb anbringen. Die Tafel sollte die Vorschriften zum Befüllen und die Hygienevorschriften enthalten.

Hygiene

Für die Rücknahme oder das Wiederbefüllen von Mehrwegverpackungen gelten besondere Hygienevorschriften, um Kontaminationen zu vermeiden. Es ist wichtig sicherzustellen, dass mitgebrachte Behälter vor dem erneuten Befüllen ausreichend gereinigt wurden. Falls die Behälter nicht sauber sind, müssen sie abgelehnt werden. Wenn es sich um Behälter aus einem Pfandsystem handelt, müssen sie jedoch trotz Verschmutzung zurückgenommen werden, es sei denn, sie sind schwerwiegend verschmutzt, z.B. durch Schimmel. Es gibt spezielle Stationen, wie zum Beispiel Geschirrrückgabe-Stationen im Gastronomiebetrieb, die für die Rückgabe genutzt werden können. Wenn Sie als Betreiber Mehrwegbehälter ausgeben, müssen diese auch gereinigt sein und alle wichtigen Informationen dazu sollten auf der Info-Tafel in Ihrem Betrieb zu finden sein.

Deine Chance

Während der Corona-Pandemie hat die Nutzung von Einwegverpackungen zugenommen, was zu einer erhöhten Abfallmenge geführt hat. Umweltfreundlichere Mehrwegverpackungen können jedoch nicht nur dazu beitragen, die Umwelt zu schützen, sondern auch wirtschaftliche Vorteile bringen. Die Rückkehr von Mehrwegbehältern in dein Lokal kann die Kundenbindung stärken und neue Kunden anziehen. Außerdem können die Kosten für Einwegverpackungen erheblich reduziert werden, indem Mehrweglösungen eingesetzt werden.

Mit der Entscheidung, Mehrweg anzubieten, leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zeigen unsere Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Natur und kommenden Generationen.